§ 22 Sozialgesetzbuch VII
Gilt für alle Branchen: Industrie, Handel, Dienstleistung etc.
Der Sicherheitsbeauftragte gewährleistet durch seine Qualifikation, Motivation und Sachverstand "vor Ort" Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Unternehmen. Der dreitägige Lehrgang befähigt und motiviert die Sicherheitsbeauftragten zur Bewältigung ihrer vielfältigen sowie komplexen Aufgaben im Unternehmen und trägt dazu bei, Arbeitsunfälle sowie Haftungs- und Sicherheitsprobleme zu vermeiden.
Rechtsgrundlage:
Der Gesetzgeber fordert von Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten die Bestellung eines/einer Sicherheitsbeauftragten. Der/die Sicherheitsbeauftragte erfüllt eine wichtige Aufgabe im modernen Sicherheitsmanagement eines jeden Unternehmens.
Er/sie trägt bei zur Vermeidung von:
– Arbeitsunfällen
– Berufskrankheiten
– Unfall- und Gesundheitsgefahren
- Rechtliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Sicherheitsbeauftragten
- Unfallauswertung
- Gefährdungsanalysen
- Probleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Erarbeitung von Checklisten
- Ergonomische Arbeitsbereichsgestaltung
- Dokumentation im Arbeits- und Gesundheitsschutz
"Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten"
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